Gefördert werden kann, wer eine Umschulung in Anspruch nimmt und Schwierigkeiten im theoretischen Bereich der Ausbildung hat.
Die Kosten für ubH können von dem jeweiligen Kostenträger der Umschulung (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger etc.) übernommen werden. Hierzu ist eine vorherige Rücksprache mit dem Träger der Umschulung erforderlich.
Kontaktdaten und Telefonnummern für weitere Informationen und Terminvereinbarungen stehen unter der Rubrik
Standorte
zur Verfügung.